Zeitgemässes:
Dieses Foto soll uns auf die Osterzeit einstimmen!
ver.di unterstützt zurzeit Widerspruchsverfahren und Klagen mehrerer Mitglieder, deren Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung als Selbstständige abgelehnt wurde. Die KollegInnen hatten ihren Antrag nach dem 1. Juni 2006 abgegeben und waren aus diesem Grund abgewiesen worden. Wer weitere Klageschriften und Widerspruchsbegründungen kennt, möge diese bitte dem ver.di Referat Selbstständige zur Verfügung stellen - Email: selbststaendige@verdi.de - das schon einige solche Dokumente gesammelt hat, damit nicht alle Arbeit doppelt gemacht werden muss.
Weitere Details auf
http://freie.verdi.de/politik_kampagnen/aktuelles
Auf mediafon.net steh ein pdf-Merkzettel zum Thema
http://tinyurl.com/y9ffm6
Achtung:
- Wer sich nach dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht hat, kann nur noch bis Silvester 2006 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wer sich aus der Arbeitslosigkeit oder einem Job heraus jetzt selbstständig macht, muss innerhalb eines Monats den Antrag stellen (sonstige Voraussetzungen müssen erfüllt sein).
Seit 1. Februar 2006 besteht für selbstständig tätige Journalistinnen und Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern (Freiwillige Weiterversicherung auf Antrag). Bis zum 31. Dezember 2006 kann ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung auch von Selbstständigen gestellt werden, die ihre Tätigkeit bereits seit Jahrzehnten ausüben - wenn sie vor dieser Selbstständigkeit als Arbeitnehmer oder auf Grund vergleichbarer Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr lang in der Arbeitslosenversicherung versichert waren oder jedenfalls Entgeltersatzleistungen des damaligen Arbeitsamtes erhalten haben, wobei es hierfür auch weniger als ein Jahr Leistungen sein können.
Alle Freien sollten sich freiwillig versichern, wenn sie die Detailanforderungen des Gesetzes erfüllen. Es handelt sich hier um eine einmalige Chance, für geringe Beiträge ordentliche Leistungen zu erhalten - und vor allem ein Stück wirklicher sozialer Sicherheit.
Über die Versicherungsmöglichkeit informiert der DJV auf seiner Homepage in den "Tipps für Freie" unter
bzw. in Kurzform: http://tinyurl.com/b7d48.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema inklusive Gesetzesmaterialien und einem Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung findet sich hier.
Weitere Infos finden sich unter www.djv.de/schwerpunkte/freie/infos.shtml. Dort sind auch ein Antragsformular und ein Hinweisblatt der Bundesagentur für Arbeit im pdf-Format abrufbar. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass in dieser Frage keine ausführlichen Publikationen von dritter Seite vorliegen, es sich also wirklich in jeder Hinsicht um Neuland handelt. Es kann daher sein, dass einige Aussagen des DJV-Infos in den nächsten Wochen modifiziert werden müssen, wenn offizielle Infopakete vorliegen. Der DJV wird in dieser Sache weiterhin aktuell informieren. Es wird daher empfohlen, regelmäßig unter Aktualisierungen dieses Infos abzurufen.
Alle Infos sind auch über die Domain www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de zu finden.
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Berlin, 2. Juni 2006
In einem Brief an die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder haben die in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Selbstständigen gegen die ab 2007 vorgesehene Rundfunkgebühr für internetfähige Computer protestiert.
Die Rundfunkgebühr sei ungerecht, weil sie das Arbeitsmittel "PC" um 204,36 Euro jährlich verteuere. In den allermeisten Fällen werde der PC nicht zum Radio- und Fernsehempfang genutzt. Ein internetfähiger PC sei für die Arbeit von Selbstständigen aber unverzichtbar.
Als eine krasse Benachteiligung allein arbeitender Selbstständiger sehen es die ver.di-Vertreter zudem an, dass Betriebe mit Tausenden PC-Arbeitsplätzen die selben 204,36 Euro pro Jahr an die GEZ zahlen sollen, wie ein Solo-Selbstständiger.
"Wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen finanziert wird. Aber es muss dabei sachgerecht zugehen", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die internetfähigen PC's und demnächst auch das Handy-TV zeigten, dass die bisherige rein gerätebezogene Rundfunkgebühr überdacht werden müsse.
Werneke: "Man kann inzwischen mit vielen elektronischen Geräten nicht nur rechnen, schreiben, organisieren oder kommunizieren, sondern auch Fernsehen und Radio empfangen. Die Gebühr auf Internet-PCs muss deshalb ausgesetzt werden, bis eine sachgerechte Lösung gefunden ist."
Der Brief der ver.di-Bundeskommission Selbstständige (BKS) an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Minister-präsident Jürgen Rüttgers, ist online abrufbar von der Website der Selbstständigen in ver.di
unter http://selbststaendige.verdi.de
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