Seit 6 Monaten ist es möglich ...
Arbeitslosenversicherung für Freie
Seit 1. Februar 2006 besteht für selbstständig tätige Journalistinnen und Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern (Freiwillige Weiterversicherung auf Antrag). Bis zum 31. Dezember 2006 kann ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung auch von Selbstständigen gestellt werden, die ihre Tätigkeit bereits seit Jahrzehnten ausüben - wenn sie vor dieser Selbstständigkeit als Arbeitnehmer oder auf Grund vergleichbarer Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr lang in der Arbeitslosenversicherung versichert waren oder jedenfalls Entgeltersatzleistungen des damaligen Arbeitsamtes erhalten haben, wobei es hierfür auch weniger als ein Jahr Leistungen sein können.
Alle Freien sollten sich freiwillig versichern, wenn sie die Detailanforderungen des Gesetzes erfüllen. Es handelt sich hier um eine einmalige Chance, für geringe Beiträge ordentliche Leistungen zu erhalten - und vor allem ein Stück wirklicher sozialer Sicherheit.
Über die Versicherungsmöglichkeit informiert der DJV auf seiner Homepage in den "Tipps für Freie" unter
bzw. in Kurzform: http://tinyurl.com/b7d48.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema inklusive Gesetzesmaterialien und einem Überblick über die freiwillige Arbeitslosenversicherung findet sich hier.
Weitere Infos finden sich unter www.djv.de/schwerpunkte/freie/infos.shtml. Dort sind auch ein Antragsformular und ein Hinweisblatt der Bundesagentur für Arbeit im pdf-Format abrufbar. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass in dieser Frage keine ausführlichen Publikationen von dritter Seite vorliegen, es sich also wirklich in jeder Hinsicht um Neuland handelt. Es kann daher sein, dass einige Aussagen des DJV-Infos in den nächsten Wochen modifiziert werden müssen, wenn offizielle Infopakete vorliegen. Der DJV wird in dieser Sache weiterhin aktuell informieren. Es wird daher empfohlen, regelmäßig unter Aktualisierungen dieses Infos abzurufen.
Alle Infos sind auch über die Domain www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de zu finden.