Auskünfte müssen kostenlos sein
„Das Urteil bestärkt uns darin, dass Behörden keine Gebühren für Auskünfte an Journalistinnen und Journalisten verlangen dürfen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei Sinn und Aufgabe der Landespressegesetze, Journalisten den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Dieses wichtige politische Anliegen dürfe nicht durch Gebühren belastet werden. Er forderte die Landesgesetzgeber auf, die Kostenfreiheit von Informationen in den Landespressegesetzen zu verankern. „Das ist für die Behörden mit weniger Aufwand und Kosten verbunden als eine mögliche Flut von Verfahren nach dem Arnsberger Urteil“, sagte Konken.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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Den vorläufigen Abschluß dieser wechselvollen Geschichte stellte die Bildung einer Betreibergesellschaft im März 1991 auf privatrechtlicher Basis von den Anliegergemeinden und Landkreisen dar.
Wenn der Traumjob floppt












